Überblick

Berufserkrankungen der Haut

Die erste beschriebene Berufskrankheit war mit dem Skrotalkrebs der Schornsteinfeger durch Pott 1775 eine Hautkrankheit. Seit dem 19. Jahrhundert wurden dann zunehmend Hauterkrankungen in Zusammenhang mit verschiedenen Tätigkeiten beschrieben wie zum Beispiel die „Bäckerkrätze“, „Maurerkrätze“, „Gewürzkrämerkrätze“, chronische Ekzeme bei Wäscherinnen sowie auch – bedingt durch den Einzug der Antisepsis in die Medizin – das „Ekzem der Chirurgen“.

Berufsbedingte Hauterkrankungen sind seit Jahren zahlenmäßig der Spitzenreiter unter den Berufskrankheiten. Mehr als ein Viertel aller an die zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldeten Berufskrankheiten/Verdachtsfälle beziehen sich auf Berufsdermatosen. So wurden im Jahr 2021 insgesamt 24.336 Verdachtsanzeigen für eine berufsbedingte Hauterkrankung an die Unfallversicherungsträger erstattet.

In der Berufskrankheitenverordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 sind berufsbedingte Hauterkrankungen definiert: „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.“ Und auch „Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe“ sind als berufsbedingte Krankheit zu melden.

Zu berufsbedingten Hautkrankheiten können außerdem Krankheiten zählen, die durch Arsen oder Arsenverbindungen entstehen, durch Halogenkohlenwasserstoffe, durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide oder durch ionisierende Strahlen. Auch Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden, Tropenkrankheiten, Fleckfieber können als Berufsdermatosen gemeldet werden. Gleiches gilt für Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig ist oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maß besonders ausgesetzt war.

Seit 2015 ist auch heller Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und seine Vorstufen (Aktinische Keratosen) – ausgelöst durch UV-Strahlung – als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt.