Aktionswoche Haut&Job 2018 Berufsdermatologie nimmt weiter Fahrt auf

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Vom 12. bis 16. November lenkte die Aktionswoche Haut&Job das Augenmerk auf berufliche Hauterkrankungen. Zusätzlich klärten Dermatologen in großen Betrieben insbesondere über die Gefahren der UV-Strahlung auf. So beispielsweise bei einer Fortbildungsveranstaltung der Deutschen Post, für die rund 60.000 Zusteller tätig sind.

 Eine Beamerpräsentation in einem Seminarraum
Copyright: Patricia Weinert / iDerm

Jährlich werden in Deutschland fast 9.000 Beschäftigte mit der Berufskrankheit heller Hautkrebs gemeldet (BK 5103), weil sie bei ihren beruflichen Tätigkeiten im Freien regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt sind. Die Betreuung von Menschen mit beruflichem Hautkrebs entwickelt sich zunehmend zu einer wesentlichen weiteren Säule der Versorgung in der dermatologischen Praxis, ist doch mit der Einführung der BK 5103 Anfang 2015 faktisch das erste Chronikerprogramm für die Fachgruppe geschaffen worden.

Und dieser Prozess nimmt weiter Fahrt auf. Von der BK 5103 sind bekanntlich nur multiple aktinische Keratosen (bei einer Anzahl von mehr als fünf) beziehungsweise Plattenepithelkarzinome erfasst. Eine gerade publizierte große Fallkontrollstudie in Deutschland, an der viele Hautärzte mitgewirkt haben, hat aktuell auch für das Basaliom nicht zu ignorierende Hinweise für die deutliche Assoziation mit dem Ausmaß der beruflichen UV-Exposition ergeben. Hier wird der Gesetzgeber in naher Zukunft einen Weg für die Berücksichtigung sämtlicher Varianten der „keratinocytic cancers“ als Berufskrankheit finden müssen.

Umso wichtiger ist es, die vielen betroffenen Berufsgruppen auf die bestehenden und die neu geschaffenen Möglichkeiten der dermatologischen Versorgung aufmerksam zu machen und den umfangreichen Präventionsangeboten zuzuführen. Die berufsdermatologische Onkologie stellte deshalb 2018 einen besonderen Schwerpunkt der Aktionswoche Haut&Job dar, die vom BVDD mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) durchgeführt wurde.

Im Vorfeld der Aktionswoche fanden in diesem Rekordsommer Schwerpunktaktionen in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern statt. So fand in Magdeburg eine mehrstündige Fortbildung für Betriebsärzte der Deutschen Post AG zum gezielten UV-Schutz bei den 60.000 Zustellern und zur dermatologischen Früherkennung statt. Weitere derartige Veranstaltungen werden folgen.

Noch viel Informationsbedarf über Sonnenschutz bei Außenbeschäftigten

Bei der Fortbildung wurde deutlich, wie viel Informationsbedarf noch zum Thema Sonnenschutz von Außenbeschäftigen besteht. Mit Fachvorträgen zur Entstehung des beruflichen Haut-krebses, der Prävention (wie kann man sich schützen?) und zu den Optionen der dermatologischen Früherkennung und Beratung von Außenbeschäftigten konnten die teilnehmenden Betriebsärzte aus der ganzen Republik erfahren, worauf Dermatologen bei der Früherkennung von Hautkrebs achten.

Viele Fragen betrafen die Kriterien geeigneter Externa zum Sonnenschutz (Lichtschutzfaktor ab 30 und höher, wenn möglich mehrmals täglich anzuwenden). Zudem konnten Beispiele geeigneter persönlicher Schutzausrüstung („Hemd, Hose, Hut, hoher Lichtschutzfaktor“; breitkrempige Hüte mit Nackenschutz) gezeigt und erörtert werden.

Ein besonderer Diskussionspunkt war, wie man Prävention besser bei Außenbeschäftigten umsetzen kann, da oftmals persönliche Schutzausrüstung wie Sonnencremes zwar zur Verfügung gestellt, diese aber nicht von den Beschäftigten ausreichend genutzt wird. Hier besteht noch viel Überzeugungsarbeit. In diesem Zusammenhang sind edukative Elemente zur besseren Veranschaulichung ein bewährtes Mittel. Diese wurden im Rahmen der Veranstaltung auch eingehend vorgestellt.

Bereits einfache Mittel wie die Zwei-Finger-Regel fürs Eincremen definierter Hautareale, UV-Perlen zum haptischen Experimentieren mit künstlichen und natürlichen UV-Quellen und Blaulichtvideografie zur Identifizierung von mit bloßem Auge nicht erkennbaren Lentigines haben sich zur Veranschaulichung bei Patientenseminaren im Rahmen der individuellen Lichtschutzberatung (ILB) bewährt und fanden auf der Veranstaltung großen Anklang. Hoffentlich gelingt es im Bundesarbeitsministerium bald, die dort bereits in der Schublade liegenden konkreten, von der Fachgruppe erarbeiteten Vorschläge für ein gezieltes Screening von Hochrisikobeschäftigten in Außenberufen im Rahmen einer Ergänzung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung in die Tat umzusetzen.

Schließlich sind die hier überwiegend betroffenen älteren männlichen Arbeitnehmer bisher auch als „Vorsorgemuffel“ im Rahmen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings aufgefallen. Bei Umsetzung der Vorschläge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales würden Außenbeschäftigte mit mehr als drei Stunden regelmäßiger UV-Exposition im Rahmen von Pflichtuntersuchungen arbeitsmedizinisch beraten werden müssen und bei Auffälligkeiten eine dermatologische Befundung veranlasst werden.