
Infos für Arbeitgeber
Berufsbedingte Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Besonders Handekzeme und berufsbedingter Hautkrebs betreffen viele Branchen – vom Handwerk über Pflege bis hin zum Baugewerbe. Diese Erkrankungen verursachen hohe Kosten durch Ausfall bzw. eingeschränkte Einsatzfähigkeiten der Beschäftigten.
Als Arbeitgeber tragen Sie viel Verantwortung. Durch den Schutz ihrer Beschäftigten schützen sie auch ihren Betrieb.
Einleitung
Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und DGUV-Vorschriften geben den rechtlichen Rahmen vor für:
Gefährdungsbeurteilung: Ermitteln Sie mögliche Hautschädigungen z.B. durch Chemikalien, häufiges Händewaschen oder UV-Strahlung.
Technische und organisatorische Maßnahmen:K önnen Sie die Arbeitsabläufe so gestalten, dass mögliche Hautschädigungen reduziert oder gar vollständig verhindert werden können?
Persönliche Schutzausrüstung: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Hautschutzmittel wie Sonnencremes sind im Vergleich zu den Folgekosten von Erkrankungen eine gute Investition. Unterweisung: Richtiger Hautschutz muss erlernt werden. Helfen sie ihren Beschäftigten sich selbst zu schützen.
Kostenfreie Bereitstellung: Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemittel Sind integrale Bestandteile des Arbeitsplatzes, den sie als Arbeitgeber festlegen und bestimmen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Bei hautbelastenden Tätigkeiten sind helfen Vorsorgeuntersuchungen Hautgefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Dabei gilt:
Mitwirkungspflicht der Beschäftigten: Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Vorgaben zu Hautschutzmaßnahmen zu befolgen und bereitgestellte Produkte zu nutzen.
Unterstützung durch Berufsgenossenschaften: Kostenfreie Beratung, Hautsprechstunden und Präventionsprogramme stehen Arbeitgebern zur Verfügung.
Verbindlichkeit: Sie dürfen die Teilnahme an Unterweisungen und Vorsorgeterminen einfordern.
So können Sie schnell und einfach helfen
Einfache Zugänglichkeit: Stellen Sie Hautschutzmittel direkt am Waschplatz oder in Spendern zur Verfügung.
Klare Routinen: Entwickeln Sie ein „Hautschutz-ABC“ für Ihr Team (Schützen – Reinigen – Pflegen).
Gespräch suchen: Signalisieren Sie, dass Hautprobleme ernst genommen werden. Frühzeitige Meldungen verhindern längere Ausfälle.
Ansprechpartner nennen: Benennen Sie eine interne Fachkraft oder verweisen Sie auf den Betriebsarzt.
Lassen Sie sich unterstützen
Binden Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft aktiv ein – sie hilft Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung, bietet praxisnahe Schulungen und stellt hilfreiche Materialien bereit.
Für Ihre internen Schulungen stellen wir kostenlos unser Kampagnenpaket zur Verfügung – bestehend aus 25 Flyern und einem Plakat. Bestellen Sie das Material einfach per E-Mail: kontakt.projekte@bvdd.de

