
Infos für Behandelnde
Berufsdermatologie im Fokus
Hautkrankheiten aus dem Job erkennen – handeln – profitieren
Häufig, aber unterschätzt: Berufsbedingte Hauterkrankungen
In Deutschland gehören berufsbedingte Hauterkrankungen zu den häufigsten Berufskrankheiten. Dennoch sinkt die Zahl der Meldungen – ein Widerspruch, der für Ihre Praxis hohe Relevanz hat. Die richtige Diagnose und Meldung schaffen Sicherheit für Ihre Patient:innen und wirtschaftliche Vorteile für Ihre Praxis.
Das Hautarztverfahren (§3 BK-Verordnung) ermöglicht Ihnen, bereits bei ersten Anzeichen berufsbedingter Hautveränderungen präventiv tätig zu werden. Es ist der Schlüssel zu schneller Hilfe, wirtschaftlicher Sicherheit und rechtssicherer Versorgung.
Sobald Hautveränderungen auftreten, die mit beruflicher Tätigkeit in Zusammenhang stehen können – sei es durch Verursachung, Verschlimmerung oder Reaktivierung. Ausgenommen vom Hautarztverfahren sind Hautkrebs, infektiöse Hauterkrankungen und Atemwegserkrankungen (z. B. Rhinitis).
Berufsbedingter Hautkrebs ist vom Hautarztverfahren ausgeschlossen, da es sich hierbei nicht um eine drohende Erkrankung handelt, sondern um eine bereits anerkannte Berufskrankheit (z. B. BK 5103).
Das Hautarztverfahren (§ 3 BKV) dient der Frühintervention bei Hautproblemen, um das Entstehen einer BK zu verhindern. Liegt jedoch bereits eine Berufskrankheit wie Hautkrebs vor, greifen die regulären Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 9 SGB VII).
Wirtschaftlich denken: Attraktive Honorierung dermatologischer Leistungen über UV-GOÄ
Nur wenn die Behandlung berufsbedingter Hauterkrankungen im Rahmen des Hautarztverfahrens erfolgt, ist sie wirtschaftlich tragfähig.
Die Unfallversicherung vergütet dermatologische Leistungen überdurchschnittlich gut – insbesondere im Bereich Berufskrankheiten. Seit 1. Juli 2025 gelten höhere Gebührensätze.
Leistungen im Überblick:
Diagnostik und Allergietests vollständig abrechnungsfähig
Keine Genehmigung nötig
Hohe Wirtschaftlichkeit bei leitliniengerechter Behandlung
Versorgung verbessern, Praxis stärken: Berufsdermatologie als ein lukratives Praxisfeld
Durch die Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern kann die Berufsdermatologie zu einem stabilen wirtschaftlichen Standbein Ihrer Praxis werden – bei gleichzeitiger Versorgungsverbesserung für Ihre Patient:innen.
Ihr Mehrwert:
Stärkere Bindung von Patient:innen
Erweiterung Ihres Leistungsspektrums
Finanzielle Planungssicherheit
Abläufe smart organisieren: Bürokratie abbauen, Effizienz steigern
Optimieren Sie Ihre Abläufe: Mit Checklisten und klarer Aufgabenverteilung gelingt die Integration des Meldeprozesses reibungslos – auch ohne Mehraufwand.
Tipps zur Umsetzung:
Checklisten nutzen
Aufgaben delegieren
Praxissoftware einbinden (z. B. digitale Formulare und der digitale Versand an die zuständige Berufsgenossenschaft)
Weitere Informationen
Infokarte zur wirtschaftlichen Relevanz
Laden Sie unsere kompakte Infokarte herunter – mit allen Informationen zu den Vorteilen der Anerkennung berufsbedingter Hauterkrankungen. Verfügbar im Mitgliederbereich der BVDD-Website.
Fortbildungsangebote
Regelmäßige Fortbildungen zum Thema Berufsdermatologie bietet JuDerm in der Reihe “Fit für die Praxis” an.






