Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften spielen eine Schlüsselrolle im Hautschutz am Arbeitsplatz. Sie sind nicht nur Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch zentrale Partner in der Prävention. 

Prävention und Beratung

Dazu gehören:

  • Empfehlungen für Hautschutzpläne (Schutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukte)

  • Schulungen und Informationsmaterial für Arbeitgeber und Beschäftigte

  • Beratung zu geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Betrieb

Leistungen

Kommt es dennoch zu einer berufsbedingten Hauterkrankung, sichern die Berufsgenossenschaften umfassend ab:

  • Übernahme der medizinischen Behandlungskosten

  • Schulungen für Erkrankte

  • Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulungen)

  • Zahlung von Rentenleistungen bei dauerhaften Einschränkungen 

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Aktionsflyer.

Enge Zusammenarbeit: Kooperation mit Arbeitgebern

Damit Prävention gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Betrieben wichtig. Berufsgenossenschaften können aber auch ohne Information des Arbeitgebers über den konkreten Erkrankungsfall helfen. 

Berufsgenossenschaften bieten:

  • Individuelle Beratung am konkreten Arbeitsplatz

  • Ermittlung der Hautgefährdung am Arbeitsplatz

  • Bereitstellung von Schutzmaterialien, z. B. wie spezielle Schutzhandschuhe

Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt von der jeweiligen Branche ab. Arbeitgeber müssen ihr Unternehmen bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden. Beschäftigte sind dadurch automatisch versichert.

Berufsgenossenschaften sind Partner an der Seite der Arbeitgeber und Beschäftigten. Sie sorgen dafür, dass Hautschutz nicht nur ein gesetzliches Muss bleibt, sondern im Arbeitsalltag wirksam gelebt wird.