
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften spielen eine Schlüsselrolle im Hautschutz am Arbeitsplatz. Sie sind nicht nur Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch zentrale Partner in der Prävention.
Prävention und Beratung
Dazu gehören:
Empfehlungen für Hautschutzpläne (Schutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukte)
Schulungen und Informationsmaterial für Arbeitgeber und Beschäftigte
Beratung zu geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Betrieb
Leistungen
Kommt es dennoch zu einer berufsbedingten Hauterkrankung, sichern die Berufsgenossenschaften umfassend ab:
Übernahme der medizinischen Behandlungskosten
Schulungen für Erkrankte
Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulungen)
Zahlung von Rentenleistungen bei dauerhaften Einschränkungen
Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Aktionsflyer.
Enge Zusammenarbeit: Kooperation mit Arbeitgebern
Damit Prävention gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Betrieben wichtig. Berufsgenossenschaften können aber auch ohne Information des Arbeitgebers über den konkreten Erkrankungsfall helfen.
Berufsgenossenschaften bieten:
Individuelle Beratung am konkreten Arbeitsplatz
Ermittlung der Hautgefährdung am Arbeitsplatz
Bereitstellung von Schutzmaterialien, z. B. wie spezielle Schutzhandschuhe
Zuständigkeiten
Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt von der jeweiligen Branche ab. Arbeitgeber müssen ihr Unternehmen bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden. Beschäftigte sind dadurch automatisch versichert.
Übersicht der Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind Partner an der Seite der Arbeitgeber und Beschäftigten. Sie sorgen dafür, dass Hautschutz nicht nur ein gesetzliches Muss bleibt, sondern im Arbeitsalltag wirksam gelebt wird.


