Überblick

Berufserkrankungen der Haut

Die erste beschriebene Berufskrankheit war mit dem Skrotalkrebs der Schornsteinfeger durch Pott 1775 eine Hautkrankheit. Seit dem 19. Jahrhundert wurden dann zunehmend Hauterkrankungen in Zusammenhang mit verschiedenen Tätigkeiten beschrieben wie zum Beispiel die „Bäckerkrätze“, „Maurerkrätze“, „Gewürzkrämerkrätze“, chronische Ekzeme bei Wäscherinnen sowie auch – bedingt durch den Einzug der Antisepsis in die Medizin – das „Ekzem der Chirurgen“.

Berufsbedingte Hauterkrankungen sind seit Jahren zahlenmäßig der Spitzenreiter unter den Berufskrankheiten. Mehr als ein Viertel aller an die zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldeten Berufskrankheiten/Verdachtsfälle beziehen sich auf Berufsdermatosen. So wurden im Jahr 2023 insgesamt 22.775 Verdachtsanzeigen für eine berufsbedingte Hauterkrankung an die Unfallversicherungsträger erstattet.

Wichtige Informationen zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) :

  • Liste der Berufskrankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19. Februar 2025
     
  • Hautkrankheiten in der BKV
     
  • Merkblätter, Empfehlungen und Stellungnahmen zu den einzelnen die Haut betreffenden Berufskrankheiten:
    BK 5101 (Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)
    BK 5102 (Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe)
    BK 5103 (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung)