Arbeitsschutz

Pflichten der Arbeitsgeber

Berufsbedingte Erkrankungen gibt es viele. Doch sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Hautkrankheiten, die mit Abstand am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Berufstätigen. Ob Friseure, Bauarbeiter, Reinigungskräfte oder Postboten – zahlreiche Berufsgruppen tragen ein erhöhtes Risiko. Werden Hautgefährdungen berücksichtigt und geeignete Schutzmaßnahmen in einem Unternehmen festgelegt und umgesetzt, lassen sich viele Hautkrankheiten vermeiden. Hierzu wird der Arbeitgeber vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen.
Die wichtigste Säule des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz. Darin ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz verankert. Ist die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gefährdet, hat der Arbeitgeber über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Das Arbeitsschutzgesetz gibt Arbeitgebern bei der Umsetzung der Maßnahmen gewisse Spielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten eines Betriebes gerecht werden zu können. Durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen wird das Gesetz konkretisiert.
 

Unterweisung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Damit erhalten Beschäftigte passgenaue Informationen und Anleitungen über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten, so dass sie Gesundheitsgefährdungen erkennen und dementsprechend sachgerecht darauf reagieren können.

 

Prävention von Hauterkrankungen

Oft lassen sich Hautprobleme vermeiden, wenn sie in der Gefährdungsbeurteilung angemessen berücksichtig werden. Hierzu muss der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsarzt die am Arbeitsplatz auftretende Hautbelastung überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Schutzvorkehrungen treffen. Dazu zählen sowohl technische und organisatorische Schutzmaßnahmen als auch persönliche Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel geeignete Schutzhandschuhe oder spezifische Hautschutzmittel.

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Früherkennung und die Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen. Durch die Vorsorge werden zum einen Arbeitnehmer zu Gesundheitsrisiken beraten, zum anderen ist sie auch ein gutes Mittel, um die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen.
So müssen zum Beispiel Arbeitgeber, um berufsbedingte Hautkrebserkrankungen zu verhindern, seit Juli 2019 Mitarbeitern, die intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, die arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Zusätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Belastung durch Sonnenexposition so gering wie möglich zu halten. Festgehalten ist dies in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Weiterhin haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen mit den DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen und den dazugehörigen Handlungsanleitungen eine Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen geschaffen.